Jugend
Der Burgergemeinde Bern liegt die Jugend am Herzen. Zum stellt die Burgergemeinde verschiedene Freizeitangebote zur Verfügung. Zum anderen hilft sie Kindern und Jugendlichen in schwierigen persönlichen Situationen.
Der Burgerverband und die Vereinigung Burgerliches Bern sind sozusagen die Parteien der Burgergemeinde. Sie bieten Informationen für alle Burgerinnen und Burger ab 18 Jahren, die am Geschehen der Burgergemeinde Bern und an der Tätigkeit ihrer Behörden interessiert sind. Weitere Schwerpunkte sind die Abstimmungsvorlagen der Burgergemeinde und die Nomination von Kandidatinnen und Kandidaten für die burgerlichen Behörden.
Das Burgerinnen Forum Bern ist ein zunft- und gesellschaftsübergreifendes Forum für Frauen der Burgergemeinde Bern. Es bietet Burgerinnen ab 18 Jahren die Möglichkeit, Verbindungen zu knüpfen und Beziehungen zu pflegen.
Manchmal gibt einem das Leben mehr Probleme auf, als man selber bewältigen kann. Für Jugendliche und junge Erwachsene in solchen Situationen bietet die Burgergemeinde Bern verschiedene Hilfeleistungen an. Beispielsweise SORA, das der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung steht. SORA leistet ihren Beitrag in der Unterstützung von Menschen zum Aufbau und Erhalt guter Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien. Dies durch lebensweltorientierte soziale Dienstleistungen für Menschen in schwierigen und belastenden Lebenssituationen wie auch durch sozialraumgestaltende Massnahmen in Partnergemeinden.
Eine unbeschwerte Kindheit ist nicht für alle eine Selbstverständlichkeit. Auch in der reichen Schweiz sind Kinder und deren Familien immer wieder von körperlichem Leid und dadurch von finanzieller Not betroffen. Ihnen zu helfen, hat sich die Stiftung Sunnesyte der Burgergemeinde Bern zur Aufgabe gemacht.
Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) ist im Bereich des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzes tätig. Das Burgerliche Sozialzentrum leistet die Sozialhilfe für die im Kanton Bern ansässigen Burgerinnen und Burger, sofern diese nicht einer der 13 burgerlichen Gesellschaften und Zünfte angehören.